Außerordentliche Ereignisse und Umstände
Im normalen Geschäftsumfeld ist jedes Unternehmen ständig Chancen, Herausforderungen und Risiken ausgesetzt. Es kann jedoch zu außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen kommen, die sich der Kontrolle der Organisation entziehen (bekannt als "höhere Gewalt", z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, politische Instabilität, geopolitische Spannungen, Terrorismus, Kriminalität, Pandemie, Epidemie Überschwemmung, Erdbeben, böswilliges Hacken von Computern, andere natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen).
Kommunikation, Bewertung und Entscheidung
Wenn ein außerordentlicher Vorfall eintritt, der die Durchführung geplanter Audits vor Ort vorübergehend verhindert, wird die Situation durch die Zertifizierungsstelle bewertet.
Um die aktuelle und zukünftige Situation der zertifizierten Organisation beurteilen und eine Entscheidung über die Fortführung der Zertifizierung treffen zu können, werden objektive Informationen eingeholt. Hierzu hat die Organisation geeignete Nachweise über die fortlaufende Wirksamkeit ihres Managementsystems bereitzustellen, beispielsweise in Form von Sitzungsprotokollen, Managementbewertungen, Aufzeichnungen zu Korrekturmaßnahmen, Ergebnissen interner Audits oder Prüf- und Inspektionsberichten.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage dieser Informationen mittels einer risikobasierten Einzelfallanalyse.
Auf dieser Basis legt die Zertifizierungsstelle das weitere Vorgehen fest.
Die Bewertung der Nachweise sowie die anschließende Risikoabschätzung zur fortdauernden Eignung der Zertifizierung erfolgen auf Grundlage der verfügbaren Informationen und können – abhängig von der jeweiligen Situation – auch ohne Durchführung eines Vor-Ort-Audits erfolgen.
Folgende Grundlagen und Festlegungen sind dabei zu beachten:
- Proaktive Kommunikation
- Planung über weiteres Vorgehen der Zertifizierungsstelle zur Bewertung
- Festlegung der maximalen Frist zur Aussetzung oder des Entzugs der Zertifizierung
- Festlegung von Kriterien für das nächste Zertifizierungsaudit (Erst-, Wiederholungs- oder Überwachungsaudit) einschließlich der Methode und des Zeitplans für etwaige Wiedereinsetzungsaktivitäten und Bewertungen
- Sicherstellen, dass jede Abweichung von den Zertifizierungsgrundlagen und festgelegten Verfahren der betroffenen Organisation bewertet, dokumentiert und mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt ist
- Wiedereinführung von Überwachungs-/Zertifizierungsaktivitäten, wenn der Zugang zu dem betroffenen Standort wiederhergestellt ist
Können wir keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen, muss das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen werden.
Regelungen zum Zertifizierungszyklus
In welchen Audittyp des Zertifizierungszyklus befinden Sie sich?
Regelungen und Vorgaben der Akkreditierungsstelle
im Umgang mit Covid 19
siehe Link: IAF (International Accreditation Forum)
Remote-Audits
Für die Zertifizierungsverfahren ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 können Remote- Auditverfahren eingesetzt werden. Dabei werden Teile des Auditprogramms mit Ihren Mitarbeitern auditiert.
Der Einsatz und Umfang (30-100% Remote-Anteil) obliegt der Zertifizierungsstelle nach vorheriger Risikobetrachtung und den zu Grunde liegenden Vorgaben der Akkreditierungsstelle.
Vor-Ort-Audits
Können Vor-Ort-Audits nicht rechtzeitig durchgeführt werden, wird anhand von Ihnen eingereichter Informationen und Begründungen durch die CERTainable entschieden, ob eine Verschiebung Ihres Audits notwendig und möglich ist. Hierbei gelten die definierten Fristen und Regelungen der Akkreditierungsstelle.
