Zertifikat und Zertifizierungszeichen

Zertifikat und Zertifizierungszeichen

Hat Ihr Unternehmen die Anforderungen einer zu zertifizierenden Norm erfüllt, erhalten Sie ein Zertifikat, dass Sie als Nachweis nutzen dürfen.

Zudem erhalten Sie ein Zertifizierungszeichen für Werbezwecke von Ihrer Zertifizierungsstelle.

Wie es sich mit der Nutzung verhält, auf was Sie achten sollten, erfahren Sie hier.


Themen im Überblick

für Zertifikate und Zertifizierungszeichen

Ausstellung Nutzungsrecht Erlöschung

nur für Zertifizierungszeichen

Nutzungrichtlinien

Der Zertifizierungs-

ablauf in 4 Schritten

Ausstellung


Die Ausstellung eines Zertifikats, des Zertifizierungszeichens bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der zu prüfenden Norm erfüllt hat. Es wird ausgestellt nach einer/m erfolgreichen

  • Erstzertifizierungsaudits,
  • Rezertifizierungsaudits (nach dem 1. Audit des 3-Jährigen-Zertifizierungszyklus), oder
  • bei Wechsel zu einer anderen Zertifizierungsstelle.


Nutzungsrecht


Zertifikate und Zertifzierungszeichen sind Eigentum der Zertifizierungsstelle. Sie erhalten nur Nutzungsrecht, die an festgelegte Bestimmungen geknüpft sind (siehe Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen und Audit- und Zertifizierungsprozess).


Ein Zertifikat ist

  • generell nicht übertragbar, 
  • zeitlich beschränkt (auf 3 Jahre gemäß dem Zertifizierungszyklus), und
  • bezieht sich auf den im Rahmen der Zertifizierung festgelegten Geltungsbereich Ihres Standortes.


Ein Ausschneiden einzelner Bestandteile des Zertifikats, z.B. des DAkkS-Logos ist nicht gestattet. Es ist als "Ganzes" zu nutzen.

Erlöschung des Nutzungsrechtes


Das Nutzungsrecht für Zertifikate und Zertifizierungszeichen erlischt

automatisch mit Ablauf des Zertifikats-Gültigkeitsdatums und

mit sofortiger Wirkung,

  • wenn der Vertrag außerordentlich gekündigt wird,
  • wenn ordnungsrechtlich oder gerichtlich die Aufrechterhaltung des Zertifikats untersagt wird,
  • wenn das Zertifikat ausgesetzt, annulliert oder zurückgezogen bzw. entzogen wird,
  • die Zertifizierungsstelle ihre Akkreditierung nicht aufrechterhalten kann.


Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Aussetzung

Eine Aussetzung eines Zertifikats und des Zertifizierungszeichens tritt ein, wenn:

  • der festgelegte Zeitraum der Überwachungsaudits überschritten ist,
  • die Frist zur Schließung von Abweichungen überschritten ist,
  • der Informationspflicht nicht nachgekommen wird,
  • Zahlungen nicht geleistet werden,
  • Verstöße gegen die Akkreditierungsbedingungen vorliegen.


Können die Anforderungen an einen Teil des Geltungsbereiches nicht erfüllt werden, kann der Geltungsbereich der Zertifizierung von der Zertifizierungsstelle eingeschränkt werden.

Fakten-Übersicht:

  • schriftliche Information durch die Zertifizierungsstelle
  • Rücksendung des Zertifikats an die Zertifizierungsstelle
  • Werbetätigkeiten mit dem Zertifikat und den Zertifizierungszeichen sind sofort einzustellen (auch wenn ggf. noch Bestand vorhanden ist), bis eine erfolgreiche Nachprüfung erfolgt ist
  • max. Aussetzung für 6 Monate
  • Wiederherstellung: Überwachungsaudit zur Nachprüfung notwendig

Zurückziehung

Ein Entzug muss erfolgen, wenn:

  • die Aussetzungsfrist verstrichen ist,
  • die Normanforderungen auch nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht erfüllt werden können,
  • bei einem Zertifikat mit mehreren Standorten (Niederlassungs-regelung) ein Standort die Anforderungen nicht mehr erfüllt,
  • das Unternehmen die Informationspflicht bei Änderungen, die wesentlichen Einfluss auf die Funktionalität des Managementsystems nehmen, verletzt,
  • das Unternehmen trotz Aussetzung mit der Zertifizierung wirbt,
  • das Unternehmen die Vereinbarungen zur Nutzung der Logos, Zeichen und Begriffe nicht einhält,
  • das Zertifikat bzw. Zertifizierungszeichen rufschädigend bzw. missbräuchlich verwendet werden,
  • das Zertifikat bzw. die Zertifizierungszeichen gefälscht werden,
  • der Vertrag mit der Zertifizierungsstelle gekündigt wird,
  • das Unternehmen die Tätigkeiten auf Dauer einstellt.

Fakten-Übersicht:

  • schriftliche Information durch die Zertifizierungsstelle
  • Rücksendung des Zertifikats an die Zertifizierungsstelle
  • Werbetätigkeiten mit dem Zertifikat und den Zertifizierungszeichen sind sofort einzustellen (auch wenn ggf. noch Bestand vorhanden ist)
  • Wiederherstellung: Rezertifizierungsaudit zur Nachprüfung notwendig

Annullierung

Eine Annullierung bzw. rückwirkende Zertifikatsungültigkeit tritt ein, wenn das zu zertifizierende Unternehmen die Zertifizierungsbedingungen nicht mehr erfüllen kann, z.B. durch

  • Konkurs
  • Übergang der Organisation in eine andere
  • Änderung des Geltungsbereiches
  • Schließung der zertifizierenden Einheit
  • nachgewiesene Beeinträchtigung des Auditors hinsichtlich seiner Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit durch das Unternehmen bei einem Auditergebnis

Fakten-Übersicht:

  • schriftliche Information durch die Zertifizierungsstelle
  • Rücksendung des Zertifikats an die Zertifizierungsstelle
  • Werbetätigkeiten mit dem Zertifikat und den Zertifizierungszeichen sind mit sofortiger Wirkung einzustellen


Nutzungsrichtlinien der Zertfizierungszeichen


  • Die Zertifizierungszeichen dürfen ausschließlich bei gültigen Zertifikaten verwendet werden. Bei Ablauf der Gültigkeit, Aussetzen, Rücknahme oder Widerruf einer Zertifizierung ist die Werbung mit dem Zertifizierungszeichen unverzüglich einzustellen.
  • Die Zertifizierungszeichen sind auf den/die zertifizierten Standort/e beschränkt und dürfen nicht für Tochtergesellschaften, Beteiligungen sowie Standorte genutzt werden, die im Zertifikat nicht eingeschlossen sind.
  • Die Nutzung ist für nicht genannte Bereiche ausdrücklich untersagt.
  • Ein eingeschränkter Geltungsbereich muss entsprechend in unmittelbarer Nähe mit dem Zertifizierungszeichen angeführt werden.
  • Eine Veränderung der Zertifizierungszeichen ist nicht ohne Zustimmung der Zertifizierungsgesellschaft CERTainable GmbH gestattet.
  • Zertifizierungszeichen dürfen nicht auf Produkten, Produktverpackungen sowie Prüf-, Kalibrier-, Laborberichten oder ähnlichen genannten Formaten genutzt werden. Es darf generell keine Suggestion hinsichtlich Produktkonformität oder Produkt-/ Dienstleistungszertifizierung interpretiert werden.
  • Es darf nicht, auch nicht stillschweigend angedeutet werden, dass die Zertifizierungsstelle ein Produkte (einschließlich einer Dienstleistung) oder einen Prozess zertifiziert hat.
  • Verwenden Sie „ISO“ nicht als oder in Ihrem Domainnamen, Website, Firmennamen, für Produkte oder Dienstleistungen (z.B. www.musterfirma-iso.com), etc.; Produkte und Dienstleistungen können nicht von der „ISO“ zertifiziert werden, denn ISO selbst führt keine Zertifizierungen durch.
  • Bei Angabe von Normen, verwenden Sie bitte dessen vollständige Bezeichnung mit Revisionsangabe (z.B. ISO 9001:2015 oder DIN EN ISO 9001:2015)
  • Vermeiden Sie Irreführungen (z.B. als ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen bieten wir weltbeste Produkte an)
  • Zertifizierungszeichen dürfen nicht rechtswidrig missbraucht und in anderen negativen Kontext gebracht werden.


Folgende Marken und/oder Logos dürfen nicht verwendet werden:

  • DAkkS- Logo
  • ISO-certified
  • ISO®
  • ASI-Logo


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